Richtlinien für Beschwerden bei Abreizen
Begriffsbestimmung des Abreizen
Unter Abreizen ist zu verstehen, dass verlorene Spiele so hoch gereizt werden,
dass sie bei dem gebotenen bzw. gehaltenen Reizwert ohne Berücksichtigung des Skats keine Aussicht auf einen erfolgreichen Spielausgang darstellen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen bösartigem und leichtsinnigem Abreizen.
Bösartiges Abreizen
liegt dann vor, wenn einem Mitspieler bewusst ein (in der Regel hohes) Spiel ohne Erfolgsaussichten aus der Hand gereizt wird mit der einzigen Maßgabe,
den Spieler nicht an das Spiel kommen zu lassen und damit dessen Möglichkeit, reguläre Punkte zu erreichen, vereitelt.
Leichtsinniges Abreizen
liegt u.A. dann vor, wenn die Hand erst durch Skataufnahme spielbar würde,
sofern passende Karten im Skat liegen.
Bei der Entscheidung, ob ein Spiel als abgereizt einzustufen ist, ist unerheblich,
ob der Beschwerdeführer hierbei gleichzeitig Leidtragender war. Maßgeblich ist, ob die Hand ein spielbares Spiel aufwies oder nicht.
Bedingungen für die Beschwerdeführung:
- Es wurden mindestens 5 Spiele verloren. Ausnahme: Es liegt in mindestens zwei
Fällen eindeutig "bösartiges Abreizen" vor.
- Der Beschwerdeführer war aktiv an der Serie beteiligt, hat also am selben
Tisch gesessen.
- Der Spieler muss während des Spielens bereits auf sein Fehlverhalten
sachlich aufmerksam gemacht werden. Verliert der Spieler dennoch weitere Spiele, ist eine Beschwerde zulässig (Punkt 1 beachten). Beleidigende Äußerungen haben an einem
Spieltisch nichts verloren und können ebenfalls zu Verwarnungen und in
letzter Konsequenz zum Ausschluss führen.
- Die Beschwerde ist nach Abschluss, spätestens jedoch 24h nach
Ende der betroffenen Serie schriftlich in Form einer Email oder Forums-PM vorzubringen.
Dabei ist auf Sachlichkeit und möglichst detaillierter Darstellung des
Sachverhaltes zu achten.
Öffentliche Beitrage im Forum werden in keinem Fall als Beschwerde
anerkannt und als nichtig betrachtet. Ebenso können Beschwerden, die beleidigenden Inhalt haben, von vornherein abgewiesen werden.
Beschwerden werden in der Regel innerhalb von 24h vom Veranstalter bearbeitet und entschieden. In Ausnahmefällen, insbesondere dann,
wenn die Sachlage strittig erscheint, wird zusätzlich der Rat eines oder mehrerer DSKV-Schiedsrichter hinzugezogen.
Eine Verwarnung wird in der Regel pauschal unter Nennung der Gründe ausgesprochen. Der verwarnte Spieler hat jedoch das Recht,
eine detaillierte Begründung zu verlangen. Dafür ist eine fernmündliche Erklärung des Veranstalters bzw. des entscheidenden
Schiedsrichters ausreichend.
Maßnahmen bei berechtigten Beschwerden:
- Beim ersten Verstoß wird der Spieler per Email verwarnt. Dabei ist die
Email-Adresse maßgeblich, die im Kundenstamm hinterlegt ist. Jeder Spieler
ist selbst dafür verantwortlich, seine Emails regelmäßig abzurufen und zu
kontrollieren.
- Ein weiterer Verstoß wird in der Regel mit einer Sperre von bis zu 2 Monaten
belegt. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch der vollständige
Ausschluss aus dem Turnierbetrieb erfolgen. Die Dauer der Sperrung liegt
im Ermessen des Veranstalters.
- Beschwerden behalten 3 Monate Ihre wertende Gültigkeit. Das heißt: Hat sich ein
Spieler 3 Monate nicht zu Schulden kommen lassen, hat er wieder ein "reine
Weste". Auch eine Folgeverwarnung gilt nach Ablauf dieser Zeit als
Erstverwarnung.
- Nach Ablauf einer Sperrfrist und Wiederzulassung zum Turnierbetrieb gilt der
Spieler für die kommenden 3 Monate als "verwarnt". Das bedeutet, dass ein
neuerlicher Verstoß sofort wieder zu einer Sperrung führen kann.
- Eine Sperrung ist immer personenbezogen. Das bedeutet, dass der Spieler kein
Recht hat, unter einem anderen Pseudonym an den Turnieren teilzunehmen. Wird
im Nachhinein festgestellt, dass ein Spieler sich auf diese Weise eine
Teilnahme an den Turnieren erschlichen hat, wird der Spieler nachträglich
disqualifiziert. Eventuell erzielte Gewinne werden aberkannt und über den
Abreiztopf den anderen Mitspielern als Zusatzgewinne zur Verfügung
gestellt.
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